Beendigung eines Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a StGB

Ein Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB ist beendet, wenn die Prospekte einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht wurden.  Zum Sachverhalt Das Landgericht Göttingen hat den Angeklagten wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug verurteilt. Dagegen legte der Angeklagte Revision ein, welche teilweise Erfolg hatte. Beschluss des BGH vom 27.06.2024 – 6 StR 16/24 (LG Göttingen) Die tateinheitliche Verurteilung wegen Kapitalanlagebetrugs hielt der Revision nicht stand. Bei Verkündung des angefochtenen Urteils war die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren bzgl. des Kapitalanlagebetrugs abgelaufen (§ 78c Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Ausschlaggebend für den Fristbeginn ist der...