Beispiel zur Relevanz des Konsumcannabisgesetzes in einer Revision
Das am 1. April 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG) wirkt teilweise milder als das Betäubungsmittelgesetz. Zum Sachverhalt Am 21. März 2024 hatte das Landgericht Hagen den Angeklagten K wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die weiteren Angeklagten wurden jeweils wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Die Angeklagten legten Revision ein. Zum Beschluss des BGH vom 19. November 2024 – 4 StR 305/24 Die Tathandlungen der Angeklagten standen im Zusammenhang mit Marihuana. Mithin musste durch den Senat das am 1. April 2024 in...