Teilnahme an Kiffrunde immer strafbar nach dem BtMG? Es gibt einen Trick.
Am 24. September 2015 war „Deutschlands härtester Jugendrichter“ Andreas Müller zu Gast bei Markus Lanz. Dort sprach er über sein neues Buch, in dem er – wie inzwischen viele andere auch – die Legalisierung von Cannabis fordert. Nahezu jeglicher Umgang mit Drogen kann einen Verstoß gegen das BtMG darstellen – Anbau, Handel treiben, Einfuhr etc. Auch der unerlaubte Besitz von Cannabis ist grundsätzlich strafbar. Aus Neugier fragte der Gastgeber Lanz, ob es denn von Gesetzes wegen irgendwie doch möglich sei, straffrei in den Genuss von Cannabis zu kommen – zum Beispiel, wenn man gemeinsam mit Freunden einen Joint raucht. Jugendrichter...