Verschlagwortet: Körperverletzung
Im Zusammenhang mit dem Totschlag oder dem versuchten Totschlag ist besonders der bedingte Tötungsvorsatz (dolus eventualis) relevant. Ob schon ein bedingter Tötungsvorsatz vorliegt oder nur von bewusster Fahrlässigkeit gesprochen werden kann, stellt oftmals ein Problem in Strafrechtsklausuren dar. Bei der bewussten Fahrlässigkeit hält der Täter den Tod auch für möglich, vertraut aber auf dessen Ausbleiben. Beim bedingten Tötungsvorsatz nimmt der Täter den Tod eines anderen Menschen dagegen in Kauf. Die genaue Differenzierung ist jedoch ein Thema intensiver Diskussion. Mit dem bedingten Tötungsvorsatz im Zusammenhang mit einem Schlag mit einer Glasflasche musste sich der Bundesgerichtshof (2 StR 59/23) in seinem Beschluss...
Ein auf die Stirnseite eines nachfolgenden Kraftfahrzeugs abgegebener Schuss kann den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB verwirklichen Mit dem folgenden Fall setzte sich der Bundesgerichtshof am 23. April 2024 (4 StR 87/24) auseinander: Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, eine scharfe Schusswaffe bei sich geführt und der Ehefrau des ebenfalls anwesenden Geschädigten vor ihrem Wohnhaus gewaltsam einen Koffer mit über drei Kilogramm Goldschmuck entrissen zu haben. Anschließend flüchteten der Angeklagte und seine Mittäter mit einem Kraftfahrzeug vom Tatort. Der Geschädigte soll umgehend die Verfolgung mit einem PKW aufgenommen haben, um seinen Goldschmuck zurückzuerlangen....
Ein spannendes Delikt im Strafrecht ist der Raub, welcher im § 249 StGB geregelt ist. Neben seiner Relevanz in der Praxis wird er auch in Strafrechtsklausuren häufig thematisiert. Dabei ähnelt er in vielerlei Hinsicht dem Diebstahl. Während beide den Aspekt der Wegnahme von fremdem Besitz gemeinsam haben, unterscheiden sie sich aber in der Art und Weise, wie diese Tat begangen wird. Der Diebstahl erfolgt ohne die Anwendung von Gewalt. Für den Raub dagegen wird Gewalt angewandt, beziehungsweise mit dieser gedroht. Was beide dagegen gemeinsam haben, ist die Notwendigkeit einer Zueignungsabsicht. Diese besteht aus zwei Komponenten: der Absicht, sich oder einem...
Eine Definition, die im Strafrecht zum Grundwissen gehört, ist die der „Gesundheitsschädigung“ im Rahmen der Körperverletzung, § 223 StGB. §223 StGB (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 223 umfasst zwei Varianten der Körperverletzung: Die körperliche Misshandlung (§ 223 I Var. 1) und die Gesundheitsschädigung (§ 223 I Var. 2). Beide Tatbestände bestehen selbständig nebeneinander, überschneiden sich jedoch oft. Definition: Eine Gesundheitsschädigung umfasst das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand des Körpers negativ abweichenden (pathologischen) Zustands. Dabei ist...
Um Gefahren zu begegnen, die sich aus einer Schlägerei ergeben, hat der Gesetzgeber die Beteiligung an einer Schlägerei im § 231 StGB unter Strafe gestellt. Strafbar macht sich aber nur, wer an einer Schlägerei teilnimmt und durch diese der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) verursacht wird. Damit handelt es sich bei dem § 231 StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Um sich wegen § 231 Abs. 1 StGB strafbar zu machen, muss sich der Vorsatz nicht auf den Eintritt der schweren Folge erstrecken. Doch wann kann eigentlich von einer Schlägerei gesprochen werden? Bei einer Schlägerei handelt...
Die goldene Brücke zurück in die Legalität? So wird von einigen der strafbefreiende Rücktritt beschrieben, der den Tätern die Möglichkeit bietet, von einer Straftat unter bestimmten Voraussetzungen zurückzutreten. Als goldene Brücke wird der Rücktritt teilweise beschrieben, da der Rücktritt nach einer Ansicht dem Täter einen Anreiz geben soll, die Tat aufzugeben, wodurch das Strafgesetzbuch (StGB) das Opfer schützt. Geregelt ist der Rücktritt in den §§ 24 und 31 StGB. Wegen Versuchs wird nach § 24 Abs. 1 StGB nicht bestraft, „[…] wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden...
Eine Definition, die im Strafrecht zum Grundwissen gehört, ist die der „Körperlichen Misshandlung“ im Rahmen der Körperverletzung, § 223 StGB. §223 StGB (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 223 umfasst zwei Varianten der Körperverletzung: Die körperliche Misshandlung (§ 223 I Var. 1) und die Gesundheitsschädigung (§ 223 I Var. 2). Beide Tatbestände bestehen selbständig nebeneinander, überschneiden sich jedoch oft. Definition: Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit...