Verschlagwortet: Körperverletzung
In der juristischen Ausbildung, aber auch in der Praxis, spielen die Körperverletzungsdelikte eine signifikante Rolle. Es ist mithin unabdingbar, sich mit ihren Voraussetzungen und Problemen zu beschäftigen. Eine Körperverletzung nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB) liegt dann vor, wenn man eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Diese Tat wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Sofern die Körperverletzung indes beispielsweise mittels eines hinterlistigen Überfalls begangen wird, so kommt eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB in Betracht. Die Freiheitsstrafe beträgt dann mindestens sechs Monate bis zu zehn Jahren. Ein hinterlistiger Überfall...
Voraussetzung für die Körperverletzung nach § 223 StGB ist der Vorsatz. Der Täter muss mit Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung handeln. Dafür reicht der Eventualvorsatz, auch bedingter Vorsatz genannt, aus. Dieser ist dann zu bejahen, wenn der Täter den Taterfolg zumindest für möglich hält und dies billigend in Kauf nimmt. In seinem Beschluss vom 16. Dezember 2020 musste sich der Bundesgerichtshof (2 StR 209/ 20) damit auseinandersetzen, wie der bedingte Vorsatz in Bezug auf den Umgang mit Säuglingen auszulegen ist. Im vorliegenden Sachverhalt hat der Angeklagte seinen Säugling, als dieser schrie, aus Verärgerung am Becken gepackt und hochgerissen. In Folge dieser...
Eine Körperverletzung liegt vor, wenn man eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Es muss folglich eine der beiden Varianten vorliegen, damit die Körperverletzung gemäß § 223 StGB verwirklicht ist. Die körperliche Misshandlung wird definiert als jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Unter einer Gesundheitsschädigung versteht man jedes Hervorrufen oder Steigern eines heilungsbedürftigen Zustandes. In seinem Beschluss vom 8. September 2021 musste sich der Bundesgerichtshof (1 StR 286/21) mit der Frage befassen, ob das Veranlassen zum Ziehen einer Kokain Line eine Körperverletzung darstellt. Im vorliegenden, dem...
Die gefährliche Körperverletzung ist eine Qualifikation zur einfachen Körperverletzung und hat einen höheren Strafrahmen. Dabei kommt es darauf an, ob einer der fünf in § 224 StGB genannten Begehungsweisen durch die Tat verwirklicht ist. Eine davon liegt vor, wenn die Körperverletzung durch eine das Leben gefährdende Behandlung begangen wurde. Es ist weit vertreten, dass es sich um eine das Leben gefährdende Behandlung handelt, wenn eine abstrakte Gefährlichkeit gegeben ist. Es muss also keine konkrete Lebensgefahr vorliegen. Sie muss eher generell geeignet sein, das Leben des Opfers in Gefahr zu bringen. In seinem Beschluss vom 19. Februar 2021 musste sich der...
Die Frage, ob ein ärztlicher Heileingriff den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, hat sich als ein Dauerbrenner medizinstrafrechtlicher Erörterungen erwiesen und muss auch immer wieder vom Bundesgerichtshof entschieden werden. In seiner Entscheidung vom 26. Mai 2020 (2 StR 434/19) musste sich der Bundesgerichtshof nun mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Körperverletzung auch dann vorliegt, wenn der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nicht durch einen Arzt, sondern durch eine Pflegekraft sogleich aber in heilender Absicht erfolgt. Auch musste er sich damit beschäftigen, ob in einem solchen Fall eine rechtfertigende Einwilligung in Betracht kommt. Der Angeklagte war vorliegend als examinierte Pflegekraft in...
Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken mit seinem Beschluss vom 07. Mai 2019 – 1 OLG 2 Ss 12/19 – noch einmal klargestellt und das Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz aufgehoben. Dabei schien die Verurteilung des Angeklagten wegen einer falschen Verdächtigung auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass rein emotionale Reaktionen auf Aufregungen, wie etwa starke Gemütsbewegungen oder andere Erregungszustände keine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung im Rahmen der Körperverletzung gemäß § 223 StGB darstellen. Erforderlich sei vielmehr, dass infolge psychischer Belastungen ein psychosomatisch krankhafter Zustand entsteht. Von besonderer Relevanz in Bezug auf diese Problematik sind Fälle von Nachstellung, sogenanntem Stalking.