Verschlagwortet: Körperverletzung
(Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes – in Anlehnung an BGH 3 StR 237/12) „Wissen und Wollen aller zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale“, so lautet die herrschende Kurzformel, mit der Juristen den für die Strafbarkeit des Täters erforderlichen Vorsatz definieren. Sie umfasst sowohl ein intellektuelles als auch ein voluntatives Element. Der Täter muss demnach alle Tatbestandsmerkmale kennen, die Verwirklichung des Tatbestandes wollen und die Tathandlung beherrschen. Ob er die Folgen der Tat gutheißt oder sie ihm erwünscht sind, ist für den Vorsatz unbedeutend. Je nach Ausprägung dieser beiden Elemente ist zwischen verschiedenen Formen des Vorsatzes zu unterscheiden. Der folgende Beitrag beschäftigt...
Obwohl ich als Strafverteidiger jeden Tag mit strafrechtlichen Normen zu tun habe, ist mir aufgefallen, dass ich im Vergleich zum Studium oder Referendariat nicht mehr so viele Definitionen im Schlaf beherrsche. Deshalb sollen an dieser Stelle in regelmäßigem Abstand klassische Strafrechtsdefinitionen zum Lernen und Wiederholen kurz ausgeführt werden. Ein Klassiker ist der Straftatbestände ist die Körperverletzung. In § 223 StGB heißt es Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit...
Am Mittwoch stellte Berlins Justizsenator Thomas Hellmann eine neue Übergangsregelung vor, die die religiös motivierte Beschneidung von Jungen unter strengen Auflagen nicht als Körperverletzung. Damit reagiert das Land Berlin auf die von einem Urteil des Landgerichts Köln ausgelöste Rechtsunsicherheit. Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 7.5.2012 – 151 Ns 169/11 die religiös motivierte Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen männlichen Kleinkindes als tatbestandsmäßige Körperverletzung gemäß § 223 StGB gewertet. Angeklagt war ein Arzt, der die Beschneidung eines 4-jährigen Jungen in seiner Praxis fachlich einwandfrei ausgeführt hatte. Gleichwohl kam es am Abend der Operation zu Nachblutungen, die eine klinische Behandlung in...
Wenn ich an den Straftatbestand der Körperverletzung denke, fallen mir zunächst gebrochene Nasen, blaue Augen oder Schnittwunden ein. Unter Umständen muss aber kein Blut fließen und es reichen psychische Beeinträchtigungen. Das Amtsgericht Lübeck hatte sich in seiner Entscheidung vom 08.06.2011 mit einem eher außergewöhnlichen Sachverhalt zur Körperverletzung nach § 223 StGB zu befassen: Der Angeklagte hatte eine Frau mit zuvor abgefülltem Sperma im Bereich des Gesäßes bespritzt. Die Geschädigte bemerkte die feuchte Stelle im Rückenbereich und erkannte durch den Geruch, dass es sich bei der auf ihrer Kleidung befindlichen Flüssigkeit um Sperma handelte. Die Geschädigte litt als Folge der Tat...
werde ich jetzt milder bestraft? So oder ähnlich lautet häufig eine Frage von Mandanten, die ich regelmäßig mit Nein beantworten muss. Woran liegt das? Zunächst einmal geht ein Gericht davon aus, dass im Vergleich zum Einzeltäter eine höhere kriminelle Energie vorliegt, wenn zwei oder mehre Personen eine Straftat begehen. Deshalb wird bei der Strafzumessung regelmäßig berücksichtigt, ob eine Person allein oder in der Gruppe gehandelt hat. Neben den allgemeinen Strafzumessungsgesichtspunkten stehen im Gesetz aber auch viele „Strafschärfungen“ die unmittelbar an die Anzahl der Tatbeteiligten anknüpfen. Die erste befindet sich in § 25 Abs. 2 StGB. Hier heißt es, Begehen mehrere...