Kutschfahrt in die absolute Fahruntüchtigkeit
Bald ist es wieder soweit. Der Sommer naht und mit den ersten Sonnenstrahlen und warmen Temperaturen werden in deutschen Großstädten auch wieder Pferdekutschen zu sehen sein, mit denen Touristen und Einheimische durch die Stadt kutschiert werden. Dass ein Kutscher nicht völlig betrunken auf seinem Fahrgefährt sitzen sollte, versteht sich von selbst. Welche Grenzwerte jedoch beim Alkoholkonsum gelten, war bisher ungeklärt. Dies hat sich nun geändert. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit seinem Urteil vom 25.02.2014 – 1 Ss 204/13 entschieden, dass auch für Kutscher der Grenzwert von 1,1 ‰ im Straßenverkehr gilt. Anlass dieser Entscheidung war die Kutschfahrt eines Mannes, der...