Ausbeuterische Zuhälterei – Liebesbeziehung mit Prostituierter
Die Prostitution ist in Deutschland seit langer Zeit legal, solange sie freiwillig und von volljährigen Personen ausgeübt wird. Die Zuhälterei ist dagegen im Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gesetzt. So wird nach § 181a Abs. 1 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, „wer eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben, und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen“....