Examenskandidaten aufgepasst – neue Entscheidung des BGH zur Abgrenzung von Trickdiebstahl und Betrug
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 12. Oktober 2016 – 1 StR 402/16 eine Entscheidung getroffen, die sicherlich in den nächsten Examenskampagnen eine Rolle spielen wird. Es geht um einen typischen Klassiker: die wichtige Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Betrug. Was genau geschah: Der Angeklagte fragte einen Mann, ob er sich dessen Handy kurz ausleihen könne, um damit ein Telefonat zu führen. Der Mann zögerte nicht lange. Er legte die SIM-Karte des Angeklagten in sein Handy ein und übergab es dem Angeklagten zum Telefonieren, wobei er irrtümlich davon ausging, dass der Angeklagte ihm das Telefon nach dem Telefonat wieder...