Verschlagwortet: Menschenraub

List und Gewalt: McDonalds als Falle genutzt

Der erpresserische Menschenraub, der im § 239a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist, vereint sowohl Elemente der Erpressung als auch der Freiheitsberaubung. § 239a Abs. 1 StGB lautet wie folgt:  „Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“ Mit dem erpresserischen Menschenraub hat sich auch der Bundesgerichtshof (6 StR 552/23) in...

Der Begriff der Entführung beim erpresserischen Menschenraub

Der Tatbestand des erpresserischen Menschenraubs wird in Klausuren häufig übersehen, dabei ist er insbesondere im Zwei-Personen-Verhältnis nicht ganz unproblematisch und erlangt im Rahmen des Meinungsstreits über das Verhältnis von Raub und Erpressung besondere Relevanz. Auch in der Praxis ist die Abgrenzung des erpresserischen Menschenraubs zum einfachen Raub und der Erpressung in Anbetracht der hohen Strafandrohung von nicht unter fünf Jahren wichtig. Deswegen soll an dieser Stelle die erste Tatvariante, das Entführen, definiert werden. § 239a StGB lautet: Wer einen Menschen entführt (…), um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu...