Mit Messer bedroht und trotzdem keine besonders schwere räuberische Erpressung?
Neben der Erpressung und dem Raub gibt es noch die räuberische Erpressung, die diese beiden Tatbestände miteinander verbindet. Nach § 255 Strafgesetzbuch (StGB) wird die Erpressung, die durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen wird, gleich eines Raubes bestraft. Auch die Qualifikationen des Raubes sind also anwendbar. § 250 StGB regelt den schweren Raub (Abs. 1), den besonders schweren Raub (Abs. 2) und den minder schweren Fall des Raubes (Abs. 3). Mit einer Variante des besonders schweren Raubes bzw. der besonders schweren räuberischen Erpressung, in der es um das...