Marihuana in der Mietwohnung – Mieter muss nicht immer für Wohnungsschäden nach Polizeieinsatz aufkommen
Im Zuge von strafrechtlichen Ermittlungen kommt es regelmäßig zu Wohnungsdurchsuchungen, insbesondere wenn der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorliegt. Oftmals meldet sich dann die Polizei früh morgens an der Wohnung des Betroffenen und präsentiert diesem einen entsprechenden richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Unter Umständen muss sich die Polizei aber auch mit Gewalt Zutritt zu der Wohnung verschaffen. Und dass eine solche Durchsuchung grundsätzlich ihre Spuren hinterlässt, kann man sich auch vorstellen. Doch wer muss eigentlich zahlen, wenn die Wohnung bei der Durchsuchung beschädigt wird? In Nürnberg begehrte eine Wohnungseigentümerin von ihrem (ehemaligen) Mieter Schadensersatz in Höhe von 1.570,92 €, weil...