Autofahrt unter Einfluss von Drogen und 0,82 ‰ – keine Strafbarkeit wegen Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB
Beschluss des Landgerichts Gießen vom 12.09.2013 – 7 Qs 141/13 Das Zusammenwirken von Alkohol und Drogen kann gefährlich werden – vor allem, wenn man sich mit diesem unberechenbaren Cocktail hinters Steuer setzt. Strafrechtlich relevant wird eine in diesem Zustand angetretene Fahrt jedoch nur, wenn der Fahrer entweder mit einem Blutalkoholgehalt von 0,3‰ relativ fahruntüchtig ist und beim Fahren Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Alkoholpegel von 1,1‰ und somit den Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit erreicht hat. Ob dabei auch Drogen konsumiert wurden, spielt für die strafrechtliche Bewertung bis zu einem gewissen Grad keine Rolle, wie ein Beschluss des Landgerichts Gießen zeigt. Der...