Wie viele Personen müssen beim Bandendiebstahl involviert sein?
Wer einen Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer jedoch eine Qualifikation des § 244 Abs. 1 StGB verwirklicht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Zu diesen gehört auch der Bandendiebstahl. Wer als Mitglied einer Bande, die sich zu fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt, wird nach § 244 Abs. 1 StGB bestraft. Wann von einem solchen Bandendiebstahl zu sprechen ist, hat der Bundesgerichtshof (2 StR 447/23) in seinem Beschluss vom 21. November 2023...