Verschlagwortet: Mord

Wut und Rache als niedriger Beweggrund?

Was einen Mord von einem Totschlag unterscheidet, sind die Mordmerkmale. Diese sind in § 211 Abs. 2 StGB aufgelistet: – Mordlust – Befriedigung des Geschlechtstriebes – Habgier – Niedrige Beweggründe  – Heimtücke – Grausam – Gemeingefährliche Mittel – Ermöglichungs- oder Verdeckungsabsicht Die niedrigen Beweggründe, die eines dieser Mordmerkmale darstellen, lassen sich wie folgt definieren: Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind. Aufgrund dieser allgemein gehaltenen Formulierung führen die niedrigen Beweggründe immer wieder zu Problemen. So auch im Beschluss des Bundesgerichtshofes (1 StR 92/24) vom 17. April 2024. Der Angeklagte,...

Die Grenzen des Rücktritts: Versuchter Mord mit einem Hammer

Der Rücktritt, der im § 24 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist, bietet Tätern die Möglichkeit, von einer bereits begonnenen Straftat abzusehen und unter bestimmten Voraussetzungen einer Bestrafung zu entgehen. Dadurch soll das Verhalten des Täters positiv beeinflusst werden und ihm eine Chance gegeben werden, die mögliche Tat zu überdenken und sich umzuentscheiden. Es wird ein klarer Anreiz gesetzt, von einer kriminellen Handlung abzusehen. Nach § 24 Abs. 1 StGB gestaltet sich der Rücktritt wie folgt:  „Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet,...

Mord: Mit erbeutetem Auto ein Mädchen beeindrucken

Das wohl schwerwiegendste Delikt im deutschen Strafrecht ist der Mord, der im § 211 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Bestraft wird ein Mörder nach Abs. 1 mit lebenslanger Freiheitsstrafe. Ein Mord zeichnet sich durch seine besondere Verwerflichkeit aus, die durch die in Abs. 2 normierten Mordmerkmalen bemerkbar macht. Mörder ist demnach, wer: Mörder ist, wer: „aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder  um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“ Mit dem Mord aus niedrigen Beweggründen hat sich auch der Bundesgerichtshof (4 StR...

Die Blutrache als niedriger Beweggrund

Was bewegt einen Menschen dazu, einen Mord zu begehen? Die Beantwortung dieser Frage ist für die Feststellung, welches der Mordmerkmale einschlägig ist, von meist zentraler Bedeutung. Totschlag und Mord unterscheiden sich dahingehend, dass für einen Mord eins der im § 211 Abs. 2 StGB genannten Mordmerkmale vorliegen muss. Neben Mordmerkmalen wie der Mordlust oder der Habgier gibt es noch das etwas unbestimmtere Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Sonstige niedrige Beweggründe sind alle Tatantriebe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt sind und deshalb besonders verachtenswert sind.  Ob auch ein Mord aus Blutrache einen niedrigen...

§ 211 StGB Mord – Mordlust

§ 211 StGB stellt ein essenzielles Delikt, besonders im universitären Strafrecht dar. Dabei sind nicht alle Mordmerkmale für Klausuren und Praxis von gleicher Relevanz. In Klausuren wird die Heimtücke, Verdeckungsabsicht, Habgier, niedrigen Beweggründe und die Gemeingefährlichkeit gerne geprüft.  Dennoch kann ein Mord auch durch Mordlust begangen werden. § 211 (2) Mörder ist, wer Aus Mordlust (…) einen Menschen tötet. Definition: Mordlust wird als eine „unnatürliche Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens“ beschrieben. Dies hängt nicht von einer „Unnatürlichkeit“ des Motivs ab, sondern von einer Verknüpfung von der Missachtung des Rechtsguts und des Tatvorsatzes. Kennzeichnend ist auch besonders die (subjektive) Austauschbarkeit des...

Eine Möglichkeit zurück in die Legalität: Der Rücktritt (§ 24 StGB)

Die goldene Brücke zurück in die Legalität? So wird von einigen der strafbefreiende Rücktritt beschrieben, der den Tätern die Möglichkeit bietet, von einer Straftat unter bestimmten Voraussetzungen zurückzutreten. Als goldene Brücke wird der Rücktritt teilweise beschrieben, da der Rücktritt nach einer Ansicht dem Täter einen Anreiz geben soll, die Tat aufzugeben, wodurch das Strafgesetzbuch (StGB) das Opfer schützt. Geregelt ist der Rücktritt in den §§ 24 und 31 StGB. Wegen Versuchs wird nach § 24 Abs. 1 StGB nicht bestraft, „[…] wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden...

Tateinheit von Mord und gefährlicher Körperverletzung mit dem besonders schweren Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung; § 11 I 1 Nr. 1, II 2 VStGB, §§ 211, 224 I, 52 StGB

Die Tatbestände des – gegebenenfalls versuchten – Mordes und der gefährlichen Körperverletzung können mit dem besonders schweren Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung in Tateinheit stehen und treten nicht hinter diesem zurück. Zum Sachverhalt Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, mit einem persönlichen Rachemotiv, einen Sprengkopf (Panzerabwehrwaffe) bei der Ausgabe von Hilfsgütern in eine versammelte Menschenmenge von unbewaffneten zivilen Bewohnern eines südlichen Teils von Damaskus, Syrien abgeschossen zu haben. Dabei wurden mindestens vier Menschen getötet und zwei weitere schwer verletzt, die als Nebenkläger auftraten. Der Angeklagte soll sich als bewaffneter Milizionär in eine regimetreue Gruppe eingefügt haben.  Entscheidung des Kammergerichts: Urteil...