Mord bei Raubüberfall: Anwendung von Jugendstrafrecht auf den 20-jährigen Angeklagten?
Im Jugendgerichtsgesetz (JGG) wird dem Umstand Beachtung geschenkt, dass Jugendliche sich noch in einer Phase befinden, in der Grenzen ausgetestet werden und besondere Bedürfnisse bei der Entscheidung über die Konsequenzen von Straftaten berücksichtigt werden müssen. Gemäß § 1 Abs. 1 JGG gilt das Gesetz, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die in den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist. Ein Jugendlicher, der zur Tatzeit 14-17 Jahre alt war, wird immer nach dem JGG behandelt. Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren dagegen nur unter bestimmten Bedingungen. Ob der heranwachsende Angeklagte im Sinne des Gesetzes als Jugendlicher oder Erwachsener...