Begriff des gemeingefährlichen Mittels beim Mord
Nicht alle Mordmerkmale sind für Klausuren und Praxis von gleicher Relevanz. In Klausuren wird neben Heimtücke, Verdeckungsabsicht, Habgier und niederen Beweggründen auch das Merkmal der Gemeingefährlichkeit gerne abgeprüft. Denn praktische Anwendungsfälle existieren zahlreich, insbesondere im Straßenverkehr und bei Attentaten. Was unter der Gemeingefährlichkeit genau zu verstehen ist, wiederholen wir heute. Zur Erinnerung der Wortlaut des § 211 Abs. 2 StGB: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Definition: Eine Tötung ist...