Das Münchhausen-Stellvertreter Syndrom: Vorgetäuschte Krankheiten der Kinder
Wer am Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom leidet und daher beispielsweise Krankheitssymptome bei einem Kind vortäuscht, kann sich wegen verschiedener Straftatbestände strafbar machen. Im Gegensatz zum Münchhausen-Syndrom, welches sich durch das absichtliche Erzeugen oder Vortäuschen von körperlichen oder psychischen Symptomen bei einem selber bemerkbar macht, wird dies beim Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom bei dritten Personen, meist bei Kindern, getan. Durch dieses Verhalten soll größtenteils eine Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus herbeigeführt werden, um sich anschließend als aufopfernder Elternteil darzustellen. Unter dem Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom leidet auch die Angeklagte im Fall des Bundesgerichtshofes (4 StR 325/23) vom 19. Dezember 2023. Diese machte bei Ärzten falsche Angaben über ihre Kinder,...