Die eigene Mutter beraubt?
Der Raub ist kein seltenes Thema in einer Strafrechtsklausur. Ein wichtiger Bestandteil der Prüfung des Raubes ist die finale Verknüpfung. Ein Raub gem. § 249 StGB wird verwirklicht, wenn mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen wird, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Zwischen dem qualifizierten Nötigungsmittel und der Wegnahme muss ein Finalzusammenhang bestehen. Das heißt: Das Nötigungsmittel sollte nach Vorstellung des Täters dazu dienen, die Wegnahme durch Überwindung eines zu erwartenden Widerstandes zu ermöglichen. In seinem Beschluss...