Straferlass nach der Neuregelung des Cannabisgesetzes?
Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften. Der Bundesregierung geht es bei dem Gesetz unter anderem darum, den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen und auch die Qualität des Cannabis zu kontrollieren. Seit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen dürfen Erwachsene z.B. bis zu drei Pflanzen Cannabis anbauen. Außerdem ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt. Privat liegt die Grenze sogar bei 50 Gramm. In seinem Beschluss vom 12. Juni 2024 musste sich der Bundesgerichtshof mit dem möglichen Erlass von Strafen durch das neue...