Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im martialischen Outfit ist nicht strafbar, auch wenn mehrere Fahrgäste die Polizei rufen. (Warum, René?)
Normalerweise ist es kein Vergnügen, die Pressemitteilungen der Bundespolizei zu lesen. Scheint das leitende Motiv doch selten „Was ist kurios?“ oder gar „Was ist relevant?“ sondern in der Regel „Haben wir heute schon genug rausgehauen?“ zu sein. So erschienen allein am 05. Oktober 2015 38 (achtunddreißig!) Pressemitteilungen der Bundespolizei, darunter zeitlose Klassiker wie Bierflasche gegen Blaulicht geworfen – Täter kam vom „Mars“ oder 13-jähriger Ausreißer zur Nachtzeit am Hauptbahnhof Bielefeld aufgegriffen. Am 02. Oktober 2015 veröffentlichte die Bundespolizeiinspektion Dresden jedoch folgende Meldung: Dresden (ots) – Am 01.10.2015 gegen 17:15 Uhr, wurden die Beamten der Bundespolizei im Hauptbahnhof Dresden, mit einer...