Verschlagwortet: Notstand

Die Telefonüberwachung der „Letzten Generation“ erfolgte rechtmäßig

Die Abhörung des Pressetelefons der „Letzten Generation“ erfolgte rechtmäßig, da ein Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung bestand. Straftaten seien nach Ansicht des Landgerichts München kein Mittel des demokratischen Diskurses. Zum Sachverhalt Im Juli 2023 wollten die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und drei Journalisten die Abhörung des Pressetelefons der „Letzten Generation“ durch eine erfolgte Telekommunikationsüberwachung gerichtlich überprüfen lassen. Das Amtsgericht München wies deren Anträge als unbegründet zurück. Eine daraufhin eingelegte sofortige Beschwerde wurde am 29.07.2024 vom Landgericht München als unbegründet verworfen (Az. 2 Qs 33/23). Begründung des Beschlusses durch das Landgericht München Nach Ansicht des Landgerichts bestehe bei...

Beim Cannabisanbau aufgrund von Drohungen geholfen – der entschuldigende Notstand gem. § 35 StGB

Neben den Rechtfertigungsgründen sind im Strafrecht auch Entschuldigungsgründe geregelt. Am Ende der Prüfung der Strafbarkeit muss geschaut werden, ob eine Strafbarkeit unter Umständen wegen eines Entschuldigungsgrundes verneint werden muss. Einer dieser Entschuldigungsgründe ist der entschuldigende Notstand gemäß § 35 Strafgesetzbuch (StGB):  „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.“ Mit dem entschuldigenden Notstand im Zusammenhang mit dem Anbau von Cannabis hat sich der Bundesgerichtshof (3 StR 185/23) in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2023...

Der Begriff der Gefahr beim Notstand

Rechtfertigungsgründe sind absolute Klausurklassiker. Ob Notwehr, Notstand, das allgemeine Festnahmerecht oder die speziellen Rechtfertigungsgründe aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – sie sollten ohne Schwierigkeiten geprüft werden können. Deshalb stellen wir heute den Begriff der Gefahr beim Notstand vor, der in § 34 StGB geregelt ist. Dieser lautet wie folgt: Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das...