Verschlagwortet: Notwehrhandlung
„Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“ (§ 32 Abs. 1 StGB) Die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund und bewirkt, dass sich der Täter nicht strafbar macht. Dafür muss er sich jedoch in einer Notwehrlage befunden haben und seine Notwehrhandlung muss erforderlich sowie geboten gewesen sein. In seinem Beschluss vom 6. Oktober 2021 hat sich der Bundesgerichtshof (6 StR 348/21) mit dem Merkmal der Gegenwärtigkeit beschäftigt. Im hiesigen, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt suchten der später getötete G und sein Freund M bewaffnet mit Messer und Schraubenzieher den Angeklagten in seiner Wohnung auf, um ihn...
Die Notwehr ist wohl eines der spannendsten Themen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts und begegnet einem auch häufig in der Klausur. Doch was versteht man eigentlich unter Notwehr und wann liegt diese vor? Die Notwehr ist im § 32 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und stellt einen Rechtfertigungsgrund dar. Wenn die Voraussetzungen des § 32 StGB gegeben sind, erwartet den Täter keine Strafe. Damit Notwehr anzunehmen ist, muss zum einen eine Notwehrlage vorliegen und zum anderen eine Notwehrhandlung gegeben sein, bei der es häufig in der Erforderlichkeit zu Problemen kommt. Diese kann dann bejaht werden, wenn die Verteidigungshandlung geeignet ist und...
Abschließend weist der BGH ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer erneuten Verurteilung des Angeklagten die verhängte Rechtsfolge unter Anwendung der sogenannten Vollstreckungslösung zu kompensieren sei. Die angeklagte Tat soll sich bereits im Dezember 2011 ereignet haben. Nun – mehr als sieben Jahre danach – gibt es immer noch keine rechtskräftige Entscheidung. Der Grund dafür ist der „zwischenzeitliche Verlust der Verfahrensakten“.