Goethe für Staatsanwälte
Am Wochenende war ich auf einer Fortbildung in Bad Saarow. Überwiegend Berliner Rechtsanwälte diskutierten hier über Fragen der neuen Kronzeugenregelung und der nun gesetzlich normierten Absprache zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Als Referenten waren auch Richter und Staatsanwälte anwesend. In diesem Zusammenhang wurde eine Situation für die Verteidigung als misslich herausgestellt. Wenn der sogenannte „Kronzeuge“ in der Hauptverhandlung durch seinen Verteidiger eine schriftliche Erklärung verlesen lässt und die Mitangeklagten in dieser belastet. Häufig werden dann keine Nachfragen oder nur Fragen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft zugelassen. Als Rechtsanwalt eines Mitangeklagten hat man es dann schwer. Es ist dem Verteidiger eines...