Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Öffentlichkeit
(Problembesprechung anhand des Falls BGH 4 StR 527/12 vom 30. Januar 2013) Der Begriff des öffentlichen Straßenverkehrs ist in den wenigsten Fällen des juristischen Alltags problematisch. Im Studium drehen sich die Schwierigkeiten, wenn es denn in einer Klausur mal um Straßenverkehrsdelikte geht, eher um andere Tatbestandsmerkmale, während auch in der Praxis vor Gericht fast immer eindeutig ist, ob ein Delikt im öffentlichen Straßenverkehr begangen worden ist. Eine etwas schwierigere Situation hatte das Landgericht Halle zu beurteilen: Auf einem zunächst frei zugänglichen und unbefestigten Parkplatz neben einer Tankstelle schlugen die beiden Angeklagten auf ihr Opfer ein. Ein Zeuge, dessen Aufgabe es...