„Verwirrende Beschilderung“? – Gericht weist Argument eines Verkehrsrasers zurück
Wer zu schnell fährt und geblitzt wird, sucht oft nach einem guten Grund, um das Bußgeld und möglicherweise Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot abzuwenden. Ein beliebtes Argument: Die Beschilderung sei unklar gewesen. Zwar kann eine solche Argumentation durchaus Erfolg haben, allerdings ist Vorsicht geboten. Dies zeigt auch der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 20. Januar 2025 (Az. 2 Orbs 4/25). Dort ging es um einen Mann, der mit 146 km/h auf der A7 Richtung Kassel durch einen Abschnitt fuhr, auf dem aufgrund einer Lkw-Kontrolle temporär eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h galt und für den ein...