Darf die Polizei den Finger eines Beschuldigten zwangsweise auf den Sensor seines Smartphones legen, um es zu entsperren?

Der vermehrte Einsatz biometrischer Authentifizierung auf Smartphones wirft neue rechtliche Fragen auf. Eine davon betrifft die Zulässigkeit der zwangsweisen Entsperrung eines Mobiltelefons durch Auflegen des Fingers eines Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor. Es handelt sich um ein rechtlich heikles Thema, mit dem sich bislang nur Amts- und Landgerichte auseinandergesetzt haben. Nunmehr hat auch ein Oberlandesgericht (OLG) – das OLG Bremen – hierzu am 8. Januar 2025 (Az. 1 ORs 26/24) Stellung bezogen.   Es ging um einen Mann, der verdächtigt wurde, kinderpornographische Schriften verbreitet zu haben (§ 184b Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)). Als die Polizeibeamten im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung das Smartphone...