Bilderrätsel: Wer parkt hier korrekt?
Weitere Informationen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten finden Sie unter: www.verkehrsrechtskanzlei-berlin.info
das Weblog der Strafrechtskanzlei Dietrich - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Berlin
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Ein Knöllchen zu bekommen ist natürlich ärgerlich. Trotzdem sollte man seinen Ärger gegenüber den Beamten des Ordnungsamtes möglichst nicht mit Schimpfwörtern zum Ausdruck bringen, da man sonst Gefahr laufen kann, sich einer Beleidigung nach § 185 StGB strafbar zu machen. Doch nicht jede Verwendung von Kraftausdrücken erfüllt den Tatbestand, wie nun das Amtsgericht Emmendingen in seinem Urteil vom 8.7.2014 – 5 Cs 350 Js 30429/13 zutreffend deutlich macht. Konkret ging es in dem vom Amtsgericht zu behandelnden Sachverhalt um einen Streit zwischen einem Autofahrer und einem Gemeindevollzugsbeamten, der die Vergabe eines Knöllchens zum Gegenstand hatte. Der Autofahrer wurde im Zuge...