Verschlagwortet: Ordnungsgeld
mmer wieder erlebe ich, dass Zeugen und Zeuginnen nicht zur Hauptverhandlung erscheinen und ihnen vom Gericht ein Ordnungsgeld aufgebrummt wird. Dass dieses Schicksal auch Schöffen und Schöffinnen ereilen kann, die wahrheitswidrig Verhinderungsgründe für das Erscheinen in der Hauptverhandlung vorgeben, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichts.
Im Strafverfahren kann es schon mal emotional werden – schließlich steht für die auf der Anklagebank sitzende Person oder andere Betroffene viel auf dem Spiel. Nicht jedem gelingt es in dieser Situation, einen kühlen Kopf zu bewahren. Auch vor dem Amtsgericht Bocholt schien es einem Angeklagten schwer zu fallen, der Verhandlung ruhig zu folgen. Laut Sitzungsprotokoll verweigerte der Angeklagte schon zu Beginn der Hauptverhandlung das Hinsetzen und forderte von dem Richter Unterlagen ein, aus denen sich dessen Befugnis, staatlicher Richter zu sein, ergeben sollte. Als dann Zeugen vernommen wurden, zeigte der Angeklagte mit „dem nackten Finger“ auf den Richter und...
Diese Woche hatte ich eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In diesem Verfahren wird meiner Mandantin ein Ladendiebstahl vorgeworfen. Es war bereits der dritte Termin, da ein Zeuge zwei Mal nicht erschienen ist. Wie bei den vorangegangenen Terminen beantrage die Vertreterin der Amtsanwaltschaft die polizeiliche Vorführung zum nächsten Termin und die Festsetzung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft. Der Richterin fiel aber auf, dass ja bereits zwei Mal Zwangsmittel festgesetzt worden sind und deshalb eine dritte Festsetzung gem. § 51 Abs. 1 Satz 4 StPO nicht zulässig ist. Nun warten die Verfahrensbeteiligten, ob der Zeuge zum nächsten Termin polizeilich vorgeführt werden kann....