K.O.-Tropfen stellen kein gefährliches Werkzeug dar
Der Begriff des gefährlichen Werkzeugs taucht im Strafgesetzbuch an verschiedenen Stellen auf, z.B. bei der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB), dem schweren Raub (§ 250 StGB) oder bei dem sexuellen Übergriff, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung (§ 177 StGB). Die Frage, wann ein gefährliches Werkzeug im Sinne der jeweiligen Norm vorliegt, ist wichtig, da sich bei Vorliegen eines gefährlichen Werkzeugs der Strafrahmen erhöht. Der Begriff des gefährlichen Werkzeugs wird daher vielfach diskutiert und ist häufig Gegenstand von Gerichtsurteilen. So musste sich jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen seines Beschlusses vom 8. Oktober 2024 (5 StR 382/24) mit der Frage beschäftigen,...