Versuchter Mord durch Schüsse auf Polizisten – staatsfeindliche Tatmotivation als sonst niedriger Beweggrund
Wegen Mordes wird gemäß § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, wer einen Menschen tötet und dabei eins der im Gesetz abschließend aufgezählten Mordmerkmale verwirklicht: In diesem Beitrag wollen wir uns dem Mordmerkmal der Tötung aus sonst niedrigen Beweggründen widmen. Sonst niedrige Beweggründe sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle Tatantriebe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja verachtenswert sind. Ob ein Tötungsgrund im konkreten Fall „auf tiefster Stufe“ steht, ist häufig Gegenstand von gerichtlichen Urteilen. Erst neulich musste sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen seines Beschlusses vom 26. November 2024...