Willst Du meine Frau werden? Und Du auch?
Ein Gastbeitrag von Tobias Kreher, Student in Berlin: Einem Bericht der WELT zufolge hat die österreichische Polizei einen Mann festgenommen, der im Verdacht steht, sich wegen Polygamie strafbar gemacht zu haben. Polygamie, also eine Mehrfachehe, ist ein in der Praxis selten vorkommender Straftatbestand. Geregelt ist er in § 172 StGB. Dort heißt es: Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Durch § 172 StGB wird die staatliche Eheordnung geschützt, in Deutschland also die Einehe, vgl. Art. 6 Abs. 1 GG, § 1306...