Mit Alkohol am Steuer erwischt – Gericht schenkt Schnapspralinen-Ausrede keinen Glauben

Alkohol am Steuer kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht mehr fahrtüchtig ist. Die Folge kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein, zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Angeklagte, die alkoholisiert am Steuer erwischt worden sind, versuchen daher nicht selten, ihre Trunkenheit mit kuriosen Ausreden zu rechtfertigen. So auch in einem Fall, den das Amtsgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 29. August 2024 (907 Cs 515 Js 19563/24) beschäftigte. Es...