Punktstrafe verstößt gegen § 46 StGB
Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB ist die Schuld die Grundlage für die Zumessung der Strafe. Nach Auffassung des BGH (3. Strafsenat) – 3 StR 426/10 – liegt eine Verletzung von § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB vor, wenn das Gericht im Rahmen einer nun gem. § 257 c StPO ausdrücklich für zulässig erklärten Urteilsabsprache (Deal) eine konkrete Strafhöhe im Vorgespräch angibt und diese dann im Urteil auch auswirft. Der BGH geht davon aus, dass im Rahmen der Urteilsberatung, welche nach der Hauptverhandlung stattfindet, das Gericht nicht mehr hinreichend alle Strafzumessungsgesichtspunkte berücksichtigen kann, da es sich an...