Raub mit Todesfolge – Behandlungsabbruch entsprechend Patientenverfügung
Der Raub und seine Qualifikationen werden häufig in strafrechtlichen Klausuren oder Hausarbeiten abgefragt und sind auch in der Praxis äußerst relevant. Mithin ist eine ausführliche Befassung mit ihnen unabkömmlich. Im Rahmen des Raubes mit Todesfolge gem. § 251 Strafgesetzbuch (StGB) bedarf es eines qualifikationsspezifischen Risikozusammenhanges, d. h. der Tod des Opfers muss durch den zuvor begangenen Raub verursacht worden sein. Fraglich ist, durch was dieser qualifikationsspezifische Risikozusammenhang unterbrochen werden kann. In seinem Beschluss vom 17. März 2020 musste sich der Bundesgerichtshof (3 StR 574/19) mit der Frage befassen, ob der qualifikationsspezifische Risikozusammenhang im Sinne des § 251 StGB durch das...