Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer gemäß § 316a StGB
Der Tatbestand des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer gemäß § 316a Strafgesetzbuch (StGB) beschäftigt sowohl Praktiker als auch Studierende regelmäßig. Wegen des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer gemäß § 316a StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, wer zur Begehung eines Raubes (§§ 249 oder 250) eines räuberischen Diebstahls (§ 252) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255) einen Angriff auf Leib oder Leben oder die Entschlußfreiheit des Führers eines Kraftfahrzeugs oder eines Mitfahrers verübt und dabei die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs ausnutzt. Mit dem folgenden Fall setzte sich der Bundesgerichtshof am 07. Juli 2022 (4 StR 508/21) auseinander: Den Angeklagten...