Verschlagwortet: räuberischer Diebstahl
In Münster hat ein Ladendieb Tiefkühlfisch gestohlen. Zunächst hatte er den Fisch in seinen Rucksack gesteckt und dann an der Kasse nur eine Flasche Saft bezahlt. Bereits durch das Einstecken in den Rucksack war der Ladendiebstahl vollendet. Als der Mann vom Ladendetektiv angesprochen wurde, schlug er diesen mit dem Rucksack, in dem sich der Tiefkühlfisch befand. Dabei wurden der Ladendetektiv und noch ein weiterer Mitarbeiter verletzt. Indem der Ladendieb seine Beute mit Gewalt verteidigte, hat er ein Verbrechen begangen, nämlich einen räuberischen Diebstahl gem. § 252 StGB. Dieser unterscheidet sich vom „normalen“ Diebstahl dahingehend, dass jemand „bei einem Diebstahl auf...
Auch diese Woche gibt es wieder einen absoluten Klausurklassiker zur Wiederholung. Die Rede ist vom räuberischen Diebstahl, der immer in der Phase zwischen Beendigung und Vollendung eines Diebstahls bzw. Raubes geprüft und nicht vergessen werden sollte. Das wichtigste Element beim räuberischen Diebstahl ist die Besitzerhaltungsabsicht, deren Definition heute Gegenstand der Wiederholung ist. Zur Erinnerung zunächst der Wortlaut des § 252 StGB: Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen. Definition:...
Diese Woche war ich in einer Verhandlung, in welcher ein geschätzter Richter fast über das Ziel hinausgeschossen ist. Meine Mandantin wurde bei einem Ladendiebstahl erwischt. Bei der Festnahme soll sie sich gewährt haben, wodurch das Handy eines Detektivs beschädigt worden sein soll. Bei der Durchsuchung meiner Mandantin wurde eine Nagelschere gefunden. Bereits im Ermittlungsverfahren regte ich trotz einer einschlägigen Vorstrafe eine Einstellung gem. § 153 a StPO gegen Geldzahlung an. Zunächst trug ich vor, dass es sich bei einer Nagelschere nicht um eine Waffe oder gefährlichen Gegenstand handeln würde und unsere Mandantin völlig vergessen hatte, die Nagelschere bei sich zu...
Regelmäßig bekommt man als Verteidiger einen Schreck, wenn man auf einem übersandten Urteil den Vermerk vorfindet: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt In einem Verfahren wegen Ladendiebstahls hatte mein Mandant im Anschluss an den Diebstahl Gewalt angewendet. Deshalb wurde er durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen räuberischen Diebstahls angeklagt. In diesem Verfahren konnte ich darlegen, dass die Gewaltanwendung nicht dazu diente, sich den Besitz an der Ware zu erhalten. Auch sei eine Bewährungsstrafe trotz der bereits zahlreichen Vorverurteilungen und Hafterfahrungen ausnahmsweise gerechtfertigt. Das Gericht verurteilte deshalb meinen Mandanten lediglich wegen einfachen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe. Hiermit war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht einverstanden...