Der Wunsch nach „Schönheit“ – Strafbarkeit nach Schönheitseingriffen

Rechtfertigungsgründe spielen im Strafrecht eine zentrale Rolle und sind in jeder Strafrechtsklausur zu beherrschen. Normalerweise kann von der Rechtswidrigkeit der Handlung ausgegangen werden, wenn der Tatbestand des Deliktes erfüllt ist. In Ausnahmefällen kann das Handeln aber durch Eingreifen eines Rechtfertigungsgrundes gerechtfertigt werden und bleibt somit straffrei. Auch die Einwilligung stellt einen solchen Rechtfertigungsgrund dar.  Auch im Beschluss des Bundesgerichtshofes (3 StR 61/24) vom 19. März 2024 war die Einwilligung ein wichtiges Thema. Im hiesigen dem Beschluss des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt wurde dem Geschädigten sein „Wunsch nach Schönheit“ zum Verhängnis. Der Geschädigte suchte mehrmals den Angeklagten auf, um sich bei ihm...