Die Telefonüberwachung der „Letzten Generation“ erfolgte rechtmäßig

Die Abhörung des Pressetelefons der „Letzten Generation“ erfolgte rechtmäßig, da ein Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung bestand. Straftaten seien nach Ansicht des Landgerichts München kein Mittel des demokratischen Diskurses. Zum Sachverhalt Im Juli 2023 wollten die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und drei Journalisten die Abhörung des Pressetelefons der „Letzten Generation“ durch eine erfolgte Telekommunikationsüberwachung gerichtlich überprüfen lassen. Das Amtsgericht München wies deren Anträge als unbegründet zurück. Eine daraufhin eingelegte sofortige Beschwerde wurde am 29.07.2024 vom Landgericht München als unbegründet verworfen (Az. 2 Qs 33/23). Begründung des Beschlusses durch das Landgericht München Nach Ansicht des Landgerichts bestehe bei...