Verschlagwortet: Rechtfertigung
Um Gefahren zu begegnen, die sich aus einer Schlägerei ergeben, hat der Gesetzgeber die Beteiligung an einer Schlägerei im § 231 StGB unter Strafe gestellt. Strafbar macht sich aber nur, wer an einer Schlägerei teilnimmt und durch diese der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) verursacht wird. Damit handelt es sich bei dem § 231 StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Um sich wegen § 231 Abs. 1 StGB strafbar zu machen, muss sich der Vorsatz nicht auf den Eintritt der schweren Folge erstrecken. Doch wann kann eigentlich von einer Schlägerei gesprochen werden? Bei einer Schlägerei handelt...
Straßenblockaden führen regelmäßig zu einer Verurteilung wegen Nötigung nach § 240 StGB. So wurden auch bereits unzählige Prozesse gegen Klimaaktivisten geführt, wobei im Einzelfall entschieden werden muss, ob es sich bei der durchgeführten Blockade um eine Nötigung gemäß § 240 StGB handelt. Nach § 240 StGB macht sich strafbar, „wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt“. Ob eine Straßenblockade durch Klimaaktivisten gerechtfertigt ist, hat das Bayrische oberste Landesgericht (205 StRR 63/23) in seinem Beschluss vom 21. April 2023 entschieden. Der Angeklagte wurde wegen Nötigung schuldig gesprochen, nachdem...
„Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“ (§ 32 Abs. 1 StGB) Die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund und bewirkt, dass sich der Täter nicht strafbar macht. Dafür muss er sich jedoch in einer Notwehrlage befunden haben und seine Notwehrhandlung muss erforderlich sowie geboten gewesen sein. In seinem Beschluss vom 6. Oktober 2021 hat sich der Bundesgerichtshof (6 StR 348/21) mit dem Merkmal der Gegenwärtigkeit beschäftigt. Im hiesigen, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt suchten der später getötete G und sein Freund M bewaffnet mit Messer und Schraubenzieher den Angeklagten in seiner Wohnung auf, um ihn...
In seinem Beschluss vom 26.06.2018 (1 StR 208/18) beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, inwiefern ein Handeln aus Notwehr bei zeitlich aufeinanderfolgenden, gegenseitigen Angriffen der Beteiligten angenommen werden kann.