Verschlagwortet: rechtliches Gehör
Der Grundsatz der freien richterlichen Überzeugungsbildung ist einer der bedeutsamsten Grundsätze in der Strafprozessordnung, vor allem für den Angeklagten und das Vertrauen der Gesellschaft in die Rechtsstaatlichkeit unserer Strafverfahren. Dieser Grundsatz ist in § 261 StPO geregelt und normiert, dass das Gericht über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung entscheiden soll. Dieser Grundsatz stellt zwei eng miteinander verknüpfte Aspekte im Strafverfahren sicher: Zum einen sollen alle Verfahrensbeteiligten sich zu den Aspekten äußern können, die Gegenstand der Urteilsfindung werden. Vor allem der Angeklagte hat durch § 261 StPO auch das Recht auf rechtliches...
und andere Hürden im Wiedereinsetzungsverfahren. In einem eigenen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat das Landesverfassungsgericht zum Aktenzeichen 78/08; 108/08 sehr anschaulich zu den Voraussetzungen eines Wiedereinsetzungsverfahrens Stellung genommen. Dem Verfahren lag ein Strafbefehlsverfahren zu Grunde, in welchem aufgrund eines Verschuldens einer Kölner Kanzlei die rechtzeitige Einlegung eines Einspruchs übersehen worden ist. Das Amtsgericht Tiergarten und das Landgericht Berlin hatten meinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand abgelehnt. Deshalb habe ich Verfassungsbeschwerde zum Berliner Verfassungsgericht erhoben. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin stellte fest, dass die Ablehnung rechtswidrig war. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ging in seiner Entscheidung...