Bundesgerichtshof nimmt agent provocateur an die Leine
Manchmal geschehen eben doch noch Wunder. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Anstiftung zu Straftaten durch verdeckte Ermittler lange Zeit gebilligt hat, vollzog er kürzlich eine Kehrtwende und änderte seine Rechtsprechung zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation. Das Handeln eines sogenannten agent provocateurs kann nun zu einem Verfahrenshindernis führen. Gott sei dank – oder besser gesagt: dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sei dank. Was ist ein agent provocateur? Als agent provocateur bezeichnet man einen polizeilichen Lockspitzel, der Verdächtige zur Begehung von Straftaten veranlasst, um sie dabei überführen zu können. Der Staat macht sich also zum Gesetzesbrecher, um böse Schurken hinter Gitter zu bringen....