Zur relativen Fahruntüchtigkeit
Die Straßenverkehrsdelikte (§§ 315 ff. StGB) beschäftigen sowohl Praktiker als auch Studierende immer wieder. Auch der Bundesgerichtshof beschäftigte sich jüngst in seinem Beschluss (4 StR 526/24) vom 26. Februar 2025 mit den Straßenverkehrsdelikten, konkret mit dem Tatbestandsmerkmal der relativen Fahruntüchtigkeit. Folgender Sachverhalt lag dem Beschluss zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts Münster befuhr der Angeklagte, der am Abend Alkohol getrunken und höchstens zwei Tage zuvor Marihuana konsumiert hatte, mit seinem Pkw nachts eine Landstraße. Er wies eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,72 Promille und höchstens 1,35 Promille auf, außerdem enthielt sein Blut mindestens 1,6 ng/ml THC. In einer Rechtskurve, in der...