Verschlagwortet: relative Fahruntüchtigkeit

Zur relativen Fahruntüchtigkeit

Die Straßenverkehrsdelikte (§§ 315 ff. StGB) beschäftigen sowohl Praktiker als auch Studierende immer wieder. Auch der Bundesgerichtshof beschäftigte sich jüngst in seinem Beschluss (4 StR 526/24) vom 26. Februar 2025 mit den Straßenverkehrsdelikten, konkret mit dem Tatbestandsmerkmal der relativen Fahruntüchtigkeit. Folgender Sachverhalt lag dem Beschluss zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts Münster befuhr der Angeklagte, der am Abend Alkohol getrunken und höchstens zwei Tage zuvor Marihuana konsumiert hatte, mit seinem Pkw nachts eine Landstraße. Er wies eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,72 Promille und höchstens 1,35 Promille auf, außerdem enthielt sein Blut mindestens 1,6 ng/ml THC. In einer Rechtskurve, in der...

Autofahrt unter Einfluss von Drogen und 0,82 ‰ – keine Strafbarkeit wegen Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB

Beschluss des Landgerichts Gießen vom 12.09.2013 – 7 Qs 141/13 Das Zusammenwirken von Alkohol und Drogen kann gefährlich werden – vor allem, wenn man sich mit diesem unberechenbaren Cocktail hinters Steuer setzt. Strafrechtlich relevant wird eine in diesem Zustand angetretene Fahrt jedoch nur, wenn der Fahrer entweder mit einem Blutalkoholgehalt von 0,3‰ relativ fahruntüchtig ist und beim Fahren Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Alkoholpegel von 1,1‰ und somit den Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit erreicht hat. Ob dabei auch Drogen konsumiert wurden, spielt für die strafrechtliche Bewertung bis zu einem gewissen Grad keine Rolle, wie ein Beschluss des Landgerichts Gießen zeigt. Der...