Verschlagwortet: Revision

Gimmlitztal-Mord wird erneut verhandelt

Der sogenannte Gimmlitztal-Mord muss ein zweites Mal vor dem Landgericht Dresden verhandelt werden. Ein ehemaliger Beamter des sächsischen LKA hatte nach den Feststellungen des Landgerichts im Gimmlitztal einen anderen Mann auf dessen Wunsch hin getötet und zerstückelt. Der Getötete habe den ernsthaften Wunsch geäußert, geschlachtet und verspeist zu werden. Der LKA-Beamte versprach sich von der Tötung sexuellen Lustgewinn und wurde deshalb wegen Mordes verurteilt. Jedoch verhängte das LG unter Anwendung der sogenannten „Rechtsfolgenlösung“ statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe lediglich eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Wegen Lücken...

„Gimmlitztal-Mord“ kommt vor den BGH

Der Bundesgerichtshof hat am 15.02.2016 mitgeteilt, dass der sogenannte „Gimmlitztal-Mord“-Fall im April 2016 vor dem 5. Strafsenat verhandelt wird. In erster Instanz hatte das Landgericht Dresden in seinem Urteil festgestellt, dass der Angeklagte, ein sächsischer LKA-Beamter, einen anderen Mann im ostsächsischen Gimmlitztal getötet und anschließend zerstückelt hat. Nach den Feststellungen des Landgerichts was es der Wunsch des Tatopfers, „geschlachtet und verspeist“ zu werden. Aus diesem Grund ging der „Gimmlitztal-Mord“ seinerzeit auch als „Kannibalen-Fall“ durch die Medien. Der Angeklagte wurde vom LG Dresden wegen Mordes und Störung der Totenruhe (§ 168 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten...

Die Qual der Rechtsmittelwahl

An der Richtigkeit des einen oder anderen Strafurteils kann man freilich zweifeln. Deshalb sieht die Strafprozessordnung die Möglichkeit vor, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Dazu zählen die Berufung und die Revision. Die Berufung führt im Ergebnis zu einer vollständigen Überprüfung des Urteils, die Revision nur zu einer Überprüfung auf Rechtsfehler. Weil aber von einem Angeklagten ohne juristische Fachkenntnisse nicht erwartet werden kann, dass er mit den Unterschieden von Berufung und Revision vertraut ist, besagt § 300 StPO klar und deutlich: „Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.“ Die Nichtbezeichnung des Rechtsmittels wurde nun aber einer Anwältin zum mehr oder...

Revision gegen Freispruch ist unzulässig

Sieben Jahre war Gustl Mollath wohl zu Unrecht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Im Jahr 2013 gelang ihm die Wiederaufnahme seines Strafverfahrens, an dessen Ende er schließlich freigesprochen wurde. Doch war das Landgericht Regensburg weiterhin davon überzeugt, dass Mollath eine gefährliche Körperverletzung begangen hatte. Das Gericht konnte sich nur nicht von der Schuldfähigkeit des Angeklagten überzeugen, sodass der Freispruch aus rechtlichen Gründen (§ 20 StGB) erfolgte. Mollath gab sich aber mit dem vom Landgericht erneut festgestellten Sachverhalt nicht zufrieden und legte gegen das aus seiner Sicht immer noch fehlerhafte Urteil Revision ein. Daraus ergab sich die spannende Frage: Geht das?...

Veranstaltungshinweis: Im Gespräch mit Thomas Fischer am 19. Oktober 2015

Am 19. Oktober 2015 ist „Deutschlands bekanntester Strafrichter“ Thomas Fischer im Gespräch mit Sabine Rückert (DIE ZEIT) und Jochen Wegner (ZEIT online). Fischer ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bekannt ist er als Autor des Beck’schen Kurzkommentars zum StGB sowie zahlreicher – oft streitbarer – Beiträge über das Recht. Fischers unkonventionelle Art polarisiert. Es gibt wohl keinen deutschen Juristen, der nicht von ihm gehört hat. Wer Fischer noch nicht kennt und sich für Rechtsfragen interessiert, sollte die Gelegenheit nutzen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung im Radialsystem V in Berlin.

Untersuchungshaft seit 5 Jahren und 9 Monaten – Aufhebung des Haftbefehls wegen überlanger Verfahrensdauer

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Das dürfte wohl keinem von uns neu sein. Beim Lesen einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln bekommt dieses Sprichwort allerdings eine ganz andere Dimension. Denn bei einer andauernden Untersuchungshaft von etwa 5 Jahren und 9 Monaten kann von einem langsamen Mahlen der Justizmühlen keine Rede mehr sein. Vielmehr drängt sich hier nur noch der Begriff der überlangen Verfahrensdauer auf. Glücklicherweise hat das OLG Köln nun Gerechtigkeit walten lassen und den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen? Das Verfahren begann für den Angeklagten am 05.08.2009, als er von der...

Wann ist ein Verzicht auf Rechtsmittel unwirksam?

(Eine Darstellung der Entscheidung des BGH vom 24.2.2014 – 1 StR 40/14) Manchmal sollte man sich nicht zu vorschnell für oder gegen etwas entscheiden. Vor allem wenn es um die Frage geht, ob man gegen ein ergangenes Urteil Rechtsmittel einlegt oder nicht. Grundsätzlich kommen dabei entweder die Berufung oder die Revision in Betracht, um das Urteil anzufechten. Erklärt man sich erst einmal dazu bereit, auf Rechtsmittel zu verzichten, so ist diese Entscheidung nahezu nicht mehr zu beseitigen. Hätte der Angeklagte, um dessen Fall es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24.2.2014 – 1 StR 40/14 ging, dies vorher gewusst,...