Einfach ‚unfassbar‘ – Diebstahl virtuellen Geldes
Ein Gastbeitrag von Tobias Kreher, Student in Berlin: Das Bild des Diebstahls gemäß § 242 StGB ist geprägt durch die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Ein Diebstahl liegt also typischerweise vor, wenn man in die Kasse greift und das darin befindliche Geld herausnimmt. Man hält das Geld dann tatsächlich in den Händen und kann es mitnehmen. Schwieriger wird es, wenn das Geld überhaupt nicht greifbar ist, weil es sich um virtuelles Geld handelt. Es ist in der heutigen Zeit völlig normal, dass Transaktionen und andere Geldgeschäfte nur noch virtuell erfolgen, also ohne tatsächlich erfolgende reale Übergabe des Geldes. Das geht...