Verschlagwortet: Sachherrschaft
Vor diesem Hintergrund erscheint es möglicherweise auf den ersten Blick verwunderlich, wenn das Kammergericht es „nur“ als versuchten Diebstahl bewertet, wenn man mehrere Flaschen Parfüm festhält, diese in Zueignungsabsicht sichtbar durch die Geschäftsräume trägt und beim Verlassen des Geschäfts ein Alarmsignal auslöst
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 12. Oktober 2016 – 1 StR 402/16 eine Entscheidung getroffen, die sicherlich in den nächsten Examenskampagnen eine Rolle spielen wird. Es geht um einen typischen Klassiker: die wichtige Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Betrug. Was genau geschah: Der Angeklagte fragte einen Mann, ob er sich dessen Handy kurz ausleihen könne, um damit ein Telefonat zu führen. Der Mann zögerte nicht lange. Er legte die SIM-Karte des Angeklagten in sein Handy ein und übergab es dem Angeklagten zum Telefonieren, wobei er irrtümlich davon ausging, dass der Angeklagte ihm das Telefon nach dem Telefonat wieder...