Verschlagwortet: schädliche Neigung

Die Herausforderungen des Jugendstrafrechts: Die Rolle der schädlichen Neigungen

Beim Jugendstrafrecht handelt es sich um einen Teil des Strafrechts. Der sich mit der Behandlung von Straftaten befasst, die von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen werden. So normiert das Jugendgerichtsgesetz (JGG) andere Sanktionen als das Erwachsenenstrafrecht, bei denen vor allem die erzieherische Wirkung und nicht die Bestrafung im Vordergrund steht. Lediglich die Jugendstrafe, die im § 17 JGG geregelt ist, soll auch wirklich als Strafe dienen. Die Jugendstrafe meint gemäß § 17 Abs. 1 JGG den Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorhergesehenen Einrichtung. Verhängt wird die Jugendstrafe nach Abs. 2 wegen schädlicher Neigungen oder wegen der Schwere der Schuld.  Mit...

Sexueller Missbrauch der 5-Jährigen Nachbarin – Keine Jugendstrafe verhängt

Das Jugendstrafrecht, welches im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt ist, kennt andere Sanktionen als das Erwachsenenstrafrecht. So werden meist mildere Eingriffsmöglichkeiten eingesetzt. Doch auch im Jugendstrafrecht kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu Gefängnisstrafen kommen. Die Jugendstrafe ist im § 17 JGG geregelt und stellt die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht dar. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen und auch nur dann, wenn die Schwere der Schuld oder eine schädliche Neigung beim Jugendlichen vorliegt. Ob die Voraussetzungen für eine Jugendstrafe im gegenständlichen Fall vorliegen, hat der Bundesgerichtshof (3 StR 56/23) in seinem Beschluss vom 29. Juni 2023 entschieden. Im...