Luftpumpe als Scheinwaffe?
Der qualifizierte Raub ist Gegenstand zahlreicher strafrechtlicher Klausuren. Besonderes die Einordnung eines Tatmittels als sogenannte Scheinwaffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b Strafgesetzbuch (StGB) stellt eine besondere Herausforderung dar. Hierüber hatten wir bereits in der Vergangenheit einige Beiträge veröffentlicht. Vor dem Hintergrund, dass die Einordnung eine erhebliche Auswirkung auf die Freiheitsstrafe hat, erscheint sie von immenser Bedeutung. Auch der Bundesgerichtshof muss sich des Öfteren mit dem Raub und der Qualifikation nach § 250 StGB auseinander setzten. So auch am 28. März 2023. Dem Beschluss (4 StR 61/23) lag folgender Sachverhalt vor: Drei Leute standen rauchend...