Beck, Böhmermann und die Entscheidung der Justiz
Heute hat die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung von ZDF-Moderator Jan Böhmermann erteilt. Auslöser für die Strafverfolgung wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten gem. § 103 StGB war ein Schmähgedicht Böhmermanns, durch das sich der türkische Präsident Erdogan in seiner Ehre verletzt sieht. Voraussetzung für die Strafverfolgung ist in diesem Fall gem. § 104a StGB eine entsprechende Ermächtigung seitens der Bundesregierung. Seit mehreren Tagen werden in der Öffentlichkeit heftige Debatten über die Strafverfolgung Böhmermanns ausgetragen. Denn zweifellos handelt es sich bei dem Fall Böhmermann nicht nur um eine strafrechtliche, sondern ebenso um eine nicht unerhebliche politische Angelegenheit. Die...