Schmiergeldzahlungen und der Nachteil einer Untreue (§ 266 Abs. 1 StGB)
Auch bei einem nicht feststellbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung können Schmiergeldzahlungen einen Nachteil einer Untreue darstellen. Zum Sachverhalt Der Angeklagte arbeitete seit 2002 als Leiter der Technikabteilung der G eG, welche Mietwohnungen im Bonner Stadtgebiet vermietet und verwaltet. Hauptsächlich sollte sich der Angeklagte um das Alltagsgeschäft mit Bestandsimmobilien kümmern. Dafür sollte er die zuständigen Handwerksbetriebe aussuchen. Für den Wohnbestand der G eG erhielt ab 2009/2010 vermehrt die R GmbH Aufträge. Der Zeuge Rö war Geschäftsführer dieser GmbH. Im Jahr 2009 oder 2010 kam der Angeklagte mit dem Zeugen Rö zur Übereinkunft, die Aufträge an die R GmbH gegen die...